Für die Beurteilung der Fahrrinnenverhältnisse gilt der gleichwertige Wasserstand (GlW) an einer Reihe von Richtpegeln. Die gleichwertigen Wasserstände sind die Wasserstände, die bei als gleichwertig festgelegten Abflüssen längs einer Flussstrecke auftreten. Sie stellen einen Niedrigwasserstand dar, der im langjährigen Mittel an zwanzig eisfreien Tagen im Jahr an den jeweiligen Richtpegeln unterschritten wird. Wegen der natürlichen Strombettveränderungen (Ablagerungen oder Erosionen) wird der GlW alle zehn Jahre von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) neu festgelegt. Zur Zeit gelten die gleichwertigen Wasserstände von 2012. Die niederländischen Behörden bestimmen den GlW für ihre Pegel selbst in Absprache mit den deutschen Behörden.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist bestrebt, folgende auf den GlW 2012 bezogene Fahrrinnentiefen zu halten, wiederherzustellen oder sogar zu verbessern:
1 Durch die derzeitigen Baumaßnahmen im Bereich Bingen und im Rheingau soll dieser Streckenabschnitt in absehbarer Zeit auch auf eine Fahrrinnentiefe von 2,10 m gebracht werden.
Gleichwertige Wasserstände 2012 [cm][3] an den Richtpegeln:
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