FÖRDERVEREIN | KÜHKOPF FÄHRE
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Für die Beurteilung der Fahrrinnenverhältnisse gilt der gleichwertige Wasserstand (GlW) an einer Reihe von Richtpegeln. Die gleichwertigen Wasserstände sind die Wasserstände, die bei als gleichwertig festgelegten Abflüssen längs einer Flussstrecke auftreten. Sie stellen einen Niedrigwasserstand dar, der im langjährigen Mittel an zwanzig eisfreien Tagen im Jahr an den jeweiligen Richtpegeln unterschritten wird. Wegen der natürlichen Strombettveränderungen (Ablagerungen oder Erosionen) wird der GlW alle zehn Jahre von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) neu festgelegt. Zur Zeit gelten die gleichwertigen Wasserstände von 2012. Die niederländischen Behörden bestimmen den GlW für ihre Pegel selbst in Absprache mit den deutschen Behörden.

niedrigwasser - 9.10.16  kein fährverkehr

 

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist bestrebt, folgende auf den GlW 2012 bezogene Fahrrinnentiefen zu halten, wiederherzustellen oder sogar zu verbessern:

  • ab Krefeld (km 763,0) zu Tal 2,80 m
  • ab Krefeld zu Berg bis Koblenz (Moselmündung) (km 592,2) 2,50 m
  • von Koblenz (Moselmündung) bis St. Goar (km 557,0) 2,10 m
  • von St. Goar bis Budenheim-Niederwalluf (km 508,0) 1,90 m1 und
  • von Budenheim-Niederwalluf bis Schleuse Iffezheim (km 334,0) 2,10 m

1 Durch die derzeitigen Baumaßnahmen im Bereich Bingen und im Rheingau soll dieser Streckenabschnitt in absehbarer Zeit auch auf eine Fahrrinnentiefe von 2,10 m gebracht werden.

Gleichwertige Wasserstände 2012 [cm][3] an den Richtpegeln:

Pegel

GlW
2012

Basel-Rheinhalle (CH)

499

Maxau

369

Speyer

241

Mannheim

160

Worms

72

Mainz

168

Oestrich

87

Bingen

100

Kaub

78

Koblenz

78

Andernach

93

Bonn

141

Pegel

GlW
2012

Köln

139

Düsseldorf

97

Ruhrort

233

Wesel

177

Rees

120

Emmerich am Rhein

84

Lobith

739

Pannerde Kop/Waal (NL)

713

Nijmegen/Waal (NL)

523

Tiel/Waal (NL)

258

IJsselkop/Nederrijn (NL)

694

 

 

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